Allgemeine Hinweise
Unternehmen Sie alles Notwendige, um größere Schäden zu vermeiden!
Bitte melden Sie unverzüglich den Schaden an uns, damit wir den Versicherer informieren können. Verändern Sie nicht die Schadensstelle, mit Ausnahme von erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen, und beginnen Sie erst mit den Aufräumungsarbeiten, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadensort freigegeben haben. Erstellen Sie Fotos vom Schadensbereich und einen Schadensbericht über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenshöhe (unverbindlich).
Sach-Versicherung
Brand der Feuerwehr/Polizei melden; wenn anlässlich des Schadens Sachen abhanden gekommen sind, ist Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Zur Einbruchdiebstahl-/Beraubungs-Versicherung: Schaden bei der Polizei zur Anzeige bringen; Tagebuch-Nr. bei der Polizei erfragen; bei Verlust von:
- Wertpapieren: Aufgebotsverfahren einleiten;
- Sparbüchern und Urkunden: sperren lassen;
- ec-Karten: sperren lassen über Telefon 116 116
Liste der gestohlenen Sachen (Stehlgutliste) der Polizei und dem Versicherer einreichen.
Elektronik-Versicherung
- Nach einem Brand verrauchte Räume durchlüften; erhöhte Luftfeuchtigkeit reduzieren.
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung der Polizei anzeigen.
- Stehlgutliste anfertigen und aktualisieren.
- Anschaffungs- und Wiederbeschaffungsbelege zusammenstellen.
- Tagebuch-Nr. erfragen.
Haftpflicht-Versicherung
- Dem Geschädigten Namen und Anschrift des Versicherers nennen.
- Keine Aussage zur Schuldfrage treffen.
- Keine Zahlung an den Geschädigten leisten.
- Keine Aufrechnungen aus Lieferungsforderungen zulassen.
- Alle gerichtlichen Unterlagen einschl. der Zustellurkunde (Briefumschlag des Gerichtes) an den Versicherer senden.
- Auch ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche anzeigen (zur Abwehr).
Unfall-Versicherung
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so muss dies unverzüglich nach Kenntnisnahme gemeldet werden.
Rechtsschutz-Versicherung
Keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne anwaltlichen Beistand abgeben.
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
Keinen Schadensersatzanspruch ganz oder zum Teil anerkennen, vergleichen oder befriedigen.
Kraftfahrt-Versicherung
- Keine Aussage zur Schuldfrage treffen.
- Aufnahme folgender wichtiger Daten vom Unfallgegner:
- Name, Anschrift, amtl. Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer.
- Anfertigung eines Unfallprotokolls und Aufnahme von Zeugennamen.
- Haarwildschäden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter anzeigen.
- Achtung! Bei einem Kasko-Schaden sind Sie weisungsgebunden (Gutachter).
Bitte melden Sie jeden Schaden sofort!