Der Beruf des Steuerberaters, des vereidigten Buchprüfers oder des Wirtschaftsprüfers beinhalten eine risikoreiche Gratwanderung. Wenn Berater die steuerlichen Interessen Ihrer Mandanten vertreten, können sie selbst in die Schusslinie der Strafverfolgungsbehörden geraten, denn kein Berater kann sicher sein, dass alle seine Mandanten die Steuerminimierung nur innerhalb legaler Grenzen betreiben. Abgabenordnung und Strafgesetzbuch enthalten zwar keine speziellen Straf- und Bußgeldtatbestände für die Berufsgruppen, dies kann jedoch nicht verhindern, dass sie ebenfalls in steuerstrafrechtliche Ermittlungen hineingezogen werden.
Unser Vertragspartner bietet sofort bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen umfassenden Versicherungsschutz, um dieses häufig finanziell unterschätzte Risiko abzusichern.
> Hier geht's direkt zum Angebotsanforderungsformular!