Die Mitglieder unserer Zielgruppen benötigen gemäß
- § 51 BRAO für Rechtsanwälte
- § 67 StBerG für Steuerberater
- § 323 HGB für Wirtschaftsprüfer
eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme, anderenfalls erhält der Berufsträger keine Zulassung und kann seinen Beruf nicht ausüben.
Wir analysieren auf der Basis Ihrer individuellen Angaben den Markt für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, damit Sie eine kostengünstige Möglichkeit der Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer falschen Beratung wählen können.
Im Schadenfall prüft die Versicherung für Sie, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht!
Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen der Versicherungssumme reguliert
Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Die hierfür erforderlichen Kosten für Rechtsanwalt, Gericht und Sachverständige werden übernommen!
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